Willkommen bei KRW Dr. Klinger & Rieger Steuerberatung in Salzburg

Services

Wir sind Steuerberater des Jahres 2022

in der Kategorie Allrounder Salzburg

Unsere Leistungen

Als Full-Service-Steuerberatungskanzlei bieten wir Ihnen das volle Programm der Wirtschaftstreuhänder-Dienstleistungen. Darunter fallen beispielsweise die steuerliche Beratung, Personalverrechnung, Finanzbuchhaltung, Bilanzierung, die Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Einnahmen-Ausgabenrechnungen. Wir betreuen eine Vielzahl von Branchen, insbesondere Freiberufler sowie Klein- und Mittelbetriebe.

Als Familienbetrieb vereinen wir die Vorteile von jungem frischen Wind und unsere jahrelang gewachsene Erfahrung aus den unterschiedlichsten Tätigkeiten in der Steuer- und Wirtschaftsberatung.

Sie möchten uns zuerst Kennenlernen? Vereinbaren Sie mit uns einen kostenlosen Erstberatungstermin, wo wir uns kennenlernen, mit Ihnen den gewünschten bzw. benötigten Rahmen abstecken und Ihre Sachlage einschätzen. Bitte beachten Sie, dass eine qualifizierte steuerliche Beratung immer kostenpflichtig ist.

Unser Team in Zahlen

35

Mitarbeitende

22

Frauenanteil

11

Nationen

8

Sprachen

Warum es sich lohnt Klient bei KRW Dr. Klinger & Rieger Steuerberatung zu sein:

Wenn Sie aufgrund der kontinuierlich ändernden Gesetzesnormen im Steuerrecht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht keinen Überblick mehr haben, beraten wir Sie hierzu und geben Ihnen Rechtssicherheit.

Mit uns können Sie sich voll und ganz Ihrem Unternehmen widmen, da wir Sie auch im Hintergrund laufend betreuen.

Sie sparen Geld, indem sichergestellt wird, dass alle Wahl- und Steuermöglichkeiten optimal ausgenutzt werden.

Außerdem sparen Sie Zeit, da wir Ihnen die Alternativen aufbereiten, die Konsequenzen aufzeigen und Sie dadurch eine fundierte Entscheidungsgrundlage erhalten.

Ihre Vorteile

  • Viel Engagement, persönliche Betreuung und eine vertrauensvolle Klientenbeziehung
  • Schnell und leicht erreichbarer Telefon-Service
  • Mitarbeitende mit langjähriger Erfahrung und kontinuierlicher Weiterbildung
  • Kompetent, pünktlich und freundlich

Steuer-News

  • Maßnahmen vor Jahresende 2024 – Für alle Steuerpflichtigen

    Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig: Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (wenn nicht bereits Betriebsausgaben/Werbungskosten). Pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen. Kirchenbeiträge sind seit 2024 bis zu 600 € absetzbar und […]

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  • Maßnahmen vor Jahresende 2024 – Für Arbeitnehmer

    Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.24 entrichtet werden, damit sie 2024 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt es sich dabei um berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten. Werbungskosten sind entsprechend nachzuweisen (Rechnungen, Quittungen, Fahrtenbuch) und […]

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  • Maßnahmen vor Jahresende 2024 – Für Arbeitgeber

    Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.) Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €; Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €; Klimaticket: Seit 1.7.2022 ist die gänzliche oder teilweise Übernahme von Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei möglich. Dazu zählt auch das Klimaticket; Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie zur Beseitigung […]

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