Zu finanziellen Vorteilen für Geimpfte soll nun die Aktion „Geimpft gesünder“ der SVS beitragen. Alle Selbständigen (zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss die Krankenversicherung bei der SVS erfüllt sein) können bis zum 31.12.2022 für sich selbst und für jeden mitversicherten Angehörigen einen Antrag auf den einmaligen Bonus in Höhe von jeweils 100 € stellen.
Wichtige Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Impfungen mittels Impfpasses oder Impfzertifikats nachgewiesen werden können (i.Z.m. COVID-19 reicht alternativ auch ein Genesungsnachweis), wobei zwischen drei Altersgruppen (Kinder bis 15, Personen zwischen 15 und 60 sowie Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr) unterschieden wird. Nähere Informationen zu den konkret geforderten Impfnachweisen finden sich unter https://svs.at/geimpftgesuender. Der SVS-Impfbonus ist übrigens weder einkommen- noch umsatzsteuerpflichtig.
Antrag – bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (2.44 MB)
Antrag – ab 15. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr (2.43 MB)