Archiv 2008:
Vermietete Gebäude: Übertragung bis 31.7.2008 möglicherweise vorteilhaft
Abschaffung der Aufwertungsmöglichkeit bei unentgeltlich erworbenen Liegenschaften
Erfolgt der unentgeltliche Erwerb jedoch noch bis 31.7.2008, besteht die Möglichkeit, die Abschreibung auf Antrag von den (in aller Regel höheren) fiktiven Anschaffungskosten im Zeitpunkt der Schenkung oder der Erbschaft zu berechnen. Die fiktiven Anschaffungskosten entsprechen dabei im Wesentlichen dem Verkehrswert des vermieteten Geb äudes. Die Aufwertung auf die fiktiven Anschaffungskosten führt im Ergebnis zu höheren Abschreibungen und somit zu einer oft nicht unerheblichen Steuerersparnis. Aus diesem Grund könnte eine Übertragung eines vermieteten Gebäudes vor dem 1.8.2008 vorteilhaft sein, obwohl bis 31.7.2008 noch Erbschafts- und Schenkungssteuer erhoben werden. Bei bestimmten Konstellationen, etwa bei Verkauf zum dreifachen Einheitswert, lässt sich die Schenkungssteuer auch schon vor dem 1.8.2008 vermeiden – es fällt allerdings Grunderwerbsteuer an. Die Aufwertungsmöglichkeit auf die fiktiven Anschaffungskosten bleibt erhalten, da ertragsteuerlich von einem unentgeltlichen Erwerb auszugehen ist.