Archiv 2008:
Umsatzsteuer: Änderungen ab 2008
In der UVA (Formular U30) sind ab Jänner 2008 Vorsteuern iZm. KFZ sowie Gebäuden, die bereits in den Kennzahlen 060 (Gesamtbetrag der Vorsteuern ohne gesondert anzuführende Beträge) und 065 (Vorsteuern aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb) enthalten sind, zusätzlich noch in den Kennzahlen 027 (KFZ) und 028 (Gebäude) auszuweisen. Diese Angaben sind unabhängig davon zu machen, ob der Unternehmer den Österreichischen Einheitskontenrahmen verwendet. Die Kennzahl 027 umfasst somit Vorsteuern aus der Anschaffung bzw. Herstellung von PKW und LKW sowie aus mit KFZ im Zusammenhang stehenden laufenden Aufwendungen, beispielsweise Leasingaufwand. Analog dazu sind in die Kennzahl 028 Vorsteuern einzutragen, die anlässlich der Anschaffung bzw. Herstellung von Gebäuden (Wohn- und Sozialgebäude, Betriebs- und Geschäftsgebäude, Grundstückseinrichtungen; jeweils auf eigenem oder auf fremdem Grund) angefallen sind bzw. geleistete Anzahlungen für Gebäude oder in Bau befindliche Gebäude betreffen. Reine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsleistungen müssen bei den Gebäuden nicht gesondert ausgewiesen werden. Wird z.B. ein bebautes Grundstück erworben, so ist unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer zur USt-Pflicht optiert hat und der Käufer die Vorsteuer abziehen kann, der auf das Gebäude entfallende Vorsteueranteil in die Kennzahl 028 einzubeziehen.