Der neue Corona Hilfsfonds soll österreichische Unternehmen bei Liquiditätsengpässen auf Grund der Corona-Krise mit finanziellen Mitteln helfen. Der Corona Hilfsfond besteht aus zwei Instrumenten: der Kreditgarantie der Republik und dem (steuerfreien) nichtrückzahlbaren Betriebskostenzuschuss.
Diese neuen Instrumente aus dem Corona Hilfsfonds sind auch mit den anderen Hilfsmaßnahmen wie Kurzarbeit oder Zuschüssen aus dem Härtefallfonds kombinierbar.
Kreditgarantie der Republik – Antragstellung ab 08.04. bei der Hausbank
Um kleinen und mittleren Unternehmen noch schneller und unbürokratischer helfen zu können, wird die Republik auch 100% Staatshaftungen für Notkredite übernehmen können. Möglich wird das durch eine Ausnahmeregel der EU-Kommission, für die sich Österreich seit Beginn der Krise sehr intensiv eingesetzt hat. Dadurch können Banken noch schneller und unbürokratischer agieren und Betriebsmittelkredite bis zur Höhe von 500.000 auf Basis einer 100 %-Garantie der Republik vergeben.
Über einer Garantie von 500.000 Euro deckt die Garantie der Republik 90% der Kreditsumme ab. Die Obergrenze der Kreditsumme sind maximal 3 Monatsumsätze und sind mit maximal 120 Mio. Euro gedeckelt. Diese kann nur in begründeten Ausnahmefällen erhöht werden. Die Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre und kann um bis zu 5 Jahre verlängert werden.
Diese Kreditgarantien sind Bundesgarantien und somit die höchste Sicherheit, die die Republik Österreich geben kann.
Es kommt ein Kreditzinssatz von höchstens 1% sowie Garantieentgelte, die von der EU vorgeschrieben sind und je nach Größe des Unternehmens und Laufzeit der Garantie zwischen 0,25 und 2% betragen zur Anwendung.
Voraussetzung für die Kreditgarantien:
- Standort und die Geschäftstätigkeit müssen in Österreich sein und
- Es muss ein Liquiditätsbedarf für den heimischen Standort bestehen.
- Zusätzlich für Aktiengesellschaften: Nur Boni bis zu 50% der letztjährigen Boni dürfen an Vorstände ausgeschüttet werden und es dürfen keine Dividendenzahlungen von 16.3.2020 – 16.3.2021 aus dieser Liquiditätshilfe getätigt werden.
Eine Abwicklung – von der Einreichung bis zur Genehmigung – soll innerhalb von 7 Werktagen erfolgen. Erste Auszahlungen sollen daher bereits ab 15. April 2020 erfolgen können.
Weitere Infos gibt es auf der Seite des BMF.
Stand 08.04.20, 10:00