Härtefallfonds: Weitere Betrachtungszeiträume und „Comeback“ Bonus

Mit 3. Juni wurde eine neue Richtlinie vom Bundesministerium für Finanzen herausgebracht. Diese Richtlinie regelt detailliert alles rund um den Härtefallfonds Zuschuss.

Im Rahmen der Auszahlungsphase 2 wird ein Comeback-Bonus in Höhe von EUR 500 für den gewählten Betrachtungszeitraum gewährt; darüber hinaus soll der Nettoeinkommensentgang aus Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1988) und/oder Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) weitestgehend ausgeglichen bzw. eine pauschale Förderung gewährt werden. Die Förderung besteht aus einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss. Für beide Auszahlungsphasen beträgt die maximale Gesamtförderungshöhe für den Nettoeinkommensentgang EUR 12.000, der maximale Comeback-Bonus beträgt EUR 3.000, in Summe beträgt die maximale Gesamtförderung somit EUR 15.000 pro Förderungswerber. Für den gewählten Betrachtungszeitraum beträgt die maximale Förderungshöhe für den Nettoeinkommensentgang EUR 2.000 und der Comeback-Bonus EUR 500 pro Förderungswerber. Förderungen der Auszahlungsphase 1 und erhaltene Förderungen aus dem KünstlerSozialversicherungsfonds werden auf die Abgeltung des Nettoeinkommensentganges angerechnet.

Der Comeback-Bonus wird in Fällen, in denen Anträge auf Förderung aus der Auszahlungsphase 2 bei Inkrafttreten der Richtline bereits erledigt wurden, ohne Beantragung automatisch ausbezahlt.

Die Förderung wurde von drei Monaten innerhalb von sechs verschiedenen Zeiträumen auf sechs förderbare Monate innerhalb von neun verschiedenen Zeiträumen ausgeweitet:

Es gibt neun Betrachtungszeiträume. Anträge können für maximal sechs Betrachtungszeiträume, die nicht zeitlich zusammenhängen müssen, jeweils separat gestellt
werden.

  1. Betrachtungszeitraum 1: 16.3.2020 bis 15.4.2020
  2. Betrachtungszeitraum 2: 16.4.2020 bis 15.5.2020
  3. Betrachtungszeitraum 3: 16.5.2020 bis 15.6.2020
  4. Betrachtungszeitraum 4: 16.6.2020 bis 15.7.2020
  5. Betrachtungszeitraum 5: 16.7.2020 bis 15.8.2020
  6. Betrachtungszeitraum 6: 16.8.2020 bis 15.9.2020
  7. Betrachtungszeitraum 7: 16.9.2020 bis 15.10.2020
  8. Betrachtungszeitraum 8: 16.10.2020 bis 15.11.2020
  9. Betrachtungszeitraum 9: 16.11.2020 bis 15.12.2020

Beantragen kann man die einzelnen Auszahlungen online auf der Seite der WKO –> Härtefallfonds Phase 2

Stand 04.06.2020