Seit 25. September 2023 kann österreichweit der Reparaturbonus wieder in Anspruch genommen
werden – wenngleich mit ein paar Änderungen zur Erstversion der Förderung (siehe dazu KI 08/22).
Nunmehr sind verstärkte Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, nachdem es in der
Vergangenheit mitunter zu Betrugsfällen gekommen ist. Die größte Änderung besteht folglich darin,
dass die Förderung nun direkt an die Kundinnen und Kunden ausbezahlt wird, anstelle über die
Reparaturbetriebe abgewickelt zu werden.
Gefördert wird die Reparatur von Haushaltselektrogeräten wie z.B. Smartphones,
Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kaffeemaschinen. Dabei handelt es sich um Geräte, die mit
einem Netzkabel, einem Akku, einer Batterie oder einem Solarmodul betrieben werden.
Ausgeschlossen vom Reparaturbonus sind hingegen z.B. ein Gasherd, Benzinrasenmäher,
Notstromaggregat, eine Photovoltaikanlage, Windturbine usw. Zielsetzung der Förderung ist, durch
die Reparatur die Lebensdauer der Geräte zu verlängern, um Ressourcen zu sparen und
Elektroschrott zu vermeiden. Die Fördermittel stammen aus EU-Fonds und die Förderung (50 %
der Instandsetzungskosten, maximal 200 € pro Gerät) soll ca. nach 4 bis 6 Wochen auf dem Konto
des Antragstellers eingehen.
Technisch funktioniert der Reparaturbonus so, dass die Reparatur vom Kunden vorfinanziert
werden muss – bei der Beantragung muss auch eine Kontonummer für die spätere Überweisung des
Reparaturbonus angegeben werden. Der Reparaturbetrieb reicht die Rechnung bei der
Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein, die als Förderabwicklungsstelle agiert. Ähnlich wie bei
der früheren Förderung muss auf www.reparaturbonus.at vor Instandsetzung des Geräts ein
Reparaturbon beantragt werden (ähnlich einer Registrierung sind Adress- und Kontaktdaten,
Kontonummer etc. anzugeben). Danach kann ein Reparaturbon erstellt werden, welcher innerhalb
von 3 Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden kann. Die insgesamt 2.000
Partnerbetriebe sind auch unter www.reparaturbonus.at zu finden. Die Reparaturbons können so
lange beantragt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind – längstens jedoch bis zum 31. März 2026.
Ein Bon kann pro Reparatur eingelöst werden, danach kann ein weiterer Bon für die Reparatur eines
weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes genutzt werden usw.