Archiv 2007:
Steuerfreier Kostenersatz für Fahrerkarte
Der Arbeitgeber ist laut OGH verpflichtet, dem Arbeitnehmer (LKW-/Autobus-Lenker) die Kosten für die Fahrerkarte in der Höhe von € 70,- zu vergüten. Laut BMF 14. März 2007 handelt es sich um einen Kostenersatz gem. § 26 Z 2 EStG, der zu keinen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften führt. Ausgaben des Arbeitnehmers für die Fahrerkarte sind regelmäßig keine Werbungskosten, weshalb auch allfällige Rückzahlungen von erhaltenen Vergütungen keine Werbungskosten darstellen.