Archiv 2007:
Vorsteuerrückerstattung 2006: Fallfrist 30. Juni 2007
Erstattung ausländischer Vorsteuern an inländische Unternehmer
Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern aus dem Jahr 2006 bis spätestens 30. Juni 2007 zurückholen. Im Wesentlichen sind folgende Tatbestände betroffen: Reisekosten (Hotel, Bewirtung, PKW-Miete und Treibstoff etc.) Repräsentation, Dienstleistungen (Beratung, Seminare, Kongresse, Messen etc.).
Informationen für Erstattungsmöglichkeiten aus Deutschland erhält man unter der Internetadresse www.bzst.bund.de. Der Antrag ist eigenhändig vom Steuerpflichtigen zu unterschreiben.
Erstattung inländischer Vorsteuern an ausländische Unternehmer
Ausländische Unternehmer können sich die österreichische Vorsteuer für 2006 ebenfalls bis spätestens 30. Juni 2007 zurückholen. Zuständig ist das Finanzamt Graz-Stadt (Telefon: +43/316/881-0). Bei erstmaliger Beantragung ist ein Fragebogen (Verf 18) auszufüllen. Der Antrag (U5) und eine Unternehmerbestätigung nicht älter als 1 Jahr (U70) samt Originalbelege sind einzureichen.