Zurück zur Übersicht…

Archiv 2007:

Hauptwohnsitz-Steuerbefreiung bei Betriebsaufgabe

Verwaltungsübung

§ 24 Abs. 6 EStG spricht vom „Gebäude“, welches bei Betriebsaufgabe von der Auflösung der stillen Reserven im Falle der Entnahme ins Privatvermögen nicht zu erfassen ist. Da bei der Gewinnermittlung nach § 4 EStG Grund & Boden ohnedies außer Ansatz bleiben, erhebt sich die Frage nach dessen Behandlung bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG. In Rz. 5699 EStR wird festgehalten, dass die Begünstigung für Grund & Boden nicht gilt.

Rechtsprechung

Der VwGH 14.12.2006, 2005/ 140038 führt dagegen aus:

  • Die Zielsetzung der Hauptwohnsitzbefreiung sei eine Begünstigung zur Vermeidung sozialer Härten und umfasst Grund- und Gebäudewert als wirtschaftliche Einheit.
  • Die Befreiung betrifft aber nur eine wirtschaftliche Einheit. Werden mehrere Gebäude als Wohnsitz genutzt, so ist davon nur das am stärksten als Hauptwohnsitz genutzte Gebäude betroffen.