Archiv 2008:
Seminarleistungen mit 20% Umsatzsteuersatz
Im Juni 2007 wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von Wellness- und Seminarleistungen dargestellt und darauf hingewiesen, dass der begünstigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen (10%) nicht auf alle damit verbundenen Leistungen angewendet werden kann. Dies hat der VwGH (2006/15/0161 vom 20.2.2008) nunmehr bestätigt. Hoteliers, die sowohl Übernachtungsmöglichkeiten bieten als auch Seminarräume zur Verfügung stellen, haben – sofern ein einheitlicher Preis dafür berechnet wird – eine Aufteilung zwischen der begünstigten Beherbergungsleistung und der regulär steuerpflichtigen Seminarleistung vorzunehmen.