Archiv 2009:
Steuersenkung: Steuerreform 2009
In der Regierung bereits paktiert ist die Einführung einer Steuerreform rückwirkend zum 1.1.2009. Diese soll insbesondere eine Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs sowie zusätzliche Entlastungen für Familien mit Kindern bringen. Darüber hinaus sind auch Maßnahmen in der Unternehmensbesteuerung geplant. Folgende wesentliche Entlastungen sind dabei vorgesehen:
- Steuerfreistellung von Einkommen bis 11.000 € pro Jahr (bisher 10.000 €).
- Senkung Steuersatz auf Einkommensteile zwischen 11.000 € und 25.000 € auf 36,5% (bisher 38,33% ab 10.000 €).
- Senkung Steuersatz auf Einkommensteile zwischen 25.000 € und 60.000 € auf 43,124% (bisher 43,596% zwischen 25.000 und 51.000 €).
- Spitzensteuersatz von 50% erst ab 60.000 € (bisher 51.000 €).
Die daraus resultierenden jährlichen Steuerentlastungen betragen etwa zwischen € 155 bei einem Brutto- Monatseinkommen von rd. 1.100 € und 1.350 € bei einem Brutto-Monatseinkommen von rd. 5.800 €. Für Familien mit Kindern wird der monatlich mit der Familienbeihilfe ausbezahlte Kinderabsetzbetrag von 610 € auf 700 € jährlich erhöht. Darüber hinaus wird ein Kinderfreibetrag von 220 € pro Kind und Jahr (maximale Steuerersparnis somit 110 € pro Kind und Jahr) eingeführt. Auch Kosten der Kinderbetreuung sollen steuerlich absetzbar werden. Geplant ist hier, dass Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes mit bis zu 2.300 € pro Kind und Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Zuschüsse von Arbeitgebern für die Betreuung von Kindern können bis zu 500 € pro Kind und Jahr steuerfrei an die Arbeitnehmer ausbezahlt werden. Zur Konjunkturbelebung sollen für die Jahre 2009 und 2010 für bewegliche Wirtschaftsgüter vorzeitige Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen werden. Investitionen zur thermischen Sanierung sollen ebenfalls gefördert werden. Schließlich ist noch geplant, ab 2010 den Freibetrag für investierte Gewinne von 10% auf 13% anzuheben und auch für Bilanzierer zu öffnen. Bei Jahresgewinnen bis zu 30.000 € soll zur Geltendmachung des Freibetrages sogar keine Investition mehr erforderlich sein. Im Gegenzug soll die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gestrichen werden. Die Maßnahmen sollen im Frühjahr 2009 im Parlament beschlossen werden und – wie bereits erwähnt – zum 1.1.2009 rückwirkend in Kraft treten.