Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 31.12.2020
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 „coronabedingt“ per 31.12.2020 (anstelle 30.9.2020) zu erfolgen. Mit dem 4. COVID-19 Gesetz wurde nämlich die Frist für die Veröffentlichung ausnahmsweise von 9 auf 12 Monate verlängert. Die Verlängerung auf 12 Monate für die Einreichung beim Firmenbuch gilt […]
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