Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer ab 2023 erhöht
Die Pauschalierung für Kleinunternehmer in der Einkommensteuer (siehe dazu KI 05/21) hat steuerliche Entlastungen und Vereinfachungen mit sich gebracht, da unter bestimmten Voraussetzungen pauschal Betriebsausgaben i.H.v. 45 % der Betriebseinnahmen bzw. von 20 % bei Dienstleistungsbetrieben steuerlich in Abzug gebracht werden können. Neben dem Grundfreibetrag von (mittlerweile) 15 % können zusätzlich noch Beiträge […]
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