Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2022

Bis spätestens Ende Februar 2022 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2021 getätigtwurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personenaußerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat,Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solcheMeldung gem. § 109a EStG – analog zu einem Lohnzettel bei Angestellten […]

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